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Ihre Rechte nach einem Unfall

Die Erfahrungen der BVSK-Sachverständigen - die jährlich nahezu eine Millionen Schadengutachten erstellen - zeigen, daß vor allen Dingen die Autofahrer, die nach einem unverschuldeten Unfall ihre Rechte in vollem Umfang in Anspruch nehmen, sicher sein können, 100% des ihnen zustehenden Schadenersatzes zu erhalten.

Verzichten Sie nicht auf "Ihren" Sachverständigen
Entscheidend für eine korrekte Schadenfeststellung ist vor allen Dingen die Einschaltung eines qualifizierten unabhängigen Kfz-Sachverständigen. Auch wenn der Haftpflichtversicherer des Unfallverursachers beim Geschädigten damit wirbt, in "großzügiger Weise" auf Hinzuziehung eines Sachverständigen zu verzichten, hat eine entsprechende Aussage nach ständiger Rechtsprechung keinerlei Bedeutung. Gerade die Aufforderung, nach Möglichkeit keinen Sachverständigen einzuschalten, sollte für jeden Autofahrer Motivation sein, einen eigenen Sachverständigen mit der Schadenfeststellung zu beauftragen.

Bagatellschaden
Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen müssen von der gegnerischen Versicherung bezahlt werden, soweit nicht erkennbar ein Bagatellschaden vorliegt. Indiz für das Vorliegen eines Bagatellschadens sind Schadensummen, die keinesfalls höher als 1500,00 DM vielfach sogar keinesfalls höher als 1000,00 DM liegen.

Vorsicht vor "falschen" Partnerschaften
Auch wenn Ihr Kfz-Reparaturbetrieb anbietet, sich um die Schadenabwicklung kümmern zu wollen und möglicherweise darauf hinweist, eng mit dem Versicherer zusammenarbeiten zu können, sollte dies ein klares Warnsignal auslösen, sich auf derartige Angebote nicht einzulassen. Gerade sogenannte Partnerwerkstätten oder Vertrauenswerkstätten der Versicherungen arbeiten oft zu besonderen Konditionen und tragen möglicherweise dazu bei, dass der geschädigte Autofahrer nicht den vollen Schadenersatz bekommt. Wertminderung, Nutzungsausfallentschädigung und andere Positionen nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall sollte man auch unabhängig ermitteln lassen und die Ersatzleistungen nicht in das Ermessen der zahlungsverpflichteten Versicherungen legen. Zu bedenken ist auch, dass ohne Gutachten Beweismittel vernichtet werden und die Werkstatt in diesen Fällen in der Regel nicht in der Lage ist, dem Geschädigten die dann fehlenden Beweismittel zur Verfügung zu stellen.

Beirat Rechtsanwälte im BVSK
Vielfach dürfte auch die Hinzuziehung eines Rechtsanwaltes unentbehrlich sein. Bestehen auch nur geringste Zweifel, ob eine 100%ige Schadenersatzleistung erreicht werden kann, sollte von vornherein ein qualifizierter im Verkehrsrecht tätiger Anwalt eingeschaltet werden. Anwälte benennen unter anderem der Beirat Rechtsanwälte im BVSK, Telefonnummer BVSK 030-2537850. Vorinformationen finden Sie auch in der Online-Mitglieder-Datenbank des BVSK.

Mehrwertsteuer bei fiktiver Abrechnung

Schon heute liest man vielfach in der Presse, das bei der sogenannten fiktiven Abrechnung die Mehrwertsteuer nicht erstattet wird.

Diese Aussage ist falsch. Richtig ist vielmehr, dass ein Gesetzesentwurf vorliegt, der im nächsten Jahr in Kraft treten soll, wonach bei fiktiver Abrechnung die Mehrwertsteuer nicht mehr erstattet werden soll. Wann der Gesetzesentwurf umgesetzt werden soll, ist derzeit noch völlig offen.

Keine Angst bei der Wahrnehmung Ihrer Interessen

Lassen Sie sich durch Drohungen oder Versprechungen - ganz gleich von welcher Seite - nicht beeindrucken, sondern bestehen Sie insbesondere auf Ihrem Recht, einen qualifizierten unabhängigen Kfz-Sachverständigen mit der Schadenfeststellung zu beauftragen.

BVSK - April 2002