Nach einem Unfall droht neuer finanzieller Verlust: Falsche Gutachten schädigen Autofahrer Potsdam, 27. Mai 2005: Viele Gutachten, die den Unfallschaden an einem Fahrzeug beziffern sollen, benachteiligen die Autofahrer. Darauf hat der BVSK auf seinem 20. Kfz-Sachverständigentag in Potsdam hingewiesen. Elmar Fuchs, Verkehrsjurist und Geschäftsführer des Kfz-Experten-Verbandes, stellte einen Vergleich vor, nach dem Autofahrer durch unqualifizierte Gutachten um ihre finanziellen Ansprüche gebracht werden. Es käme daher mehr denn je darauf an, dass Autofahrer Schadengutachten nur durch qualifizierte und unabhängige Gutachter erstellen lassen, wie sie zum Beispiel im BVSK organisiert sind, der seine Mitglieder sowohl auf technischem wie auch juristischem Gebiet ständig weiter bildet.
„Wir haben festgestellt, dass in vielen Gutachten bei der Kalkulation der Reparaturkosten nur die „mittleren Stundenverrechnungssätze“ der DEKRA berechnet werden, obwohl der Autofahrer gemäß aktueller Rechtsprechung Anspruch auf die Erstattung der vollen Lohnkosten einer Marken-Werkstatt hat“, erläuterte der BVSK-Geschäftsführer. „Werden zu geringe Lohnkosten kalkuliert, verliert der Autofahrer zum Teil erhebliche Schadensersatzbeträge wenn er fiktiv auf Basis des Gutachtens abrechnet.“ Auch wenn der Autofahrer seinen Wagen nicht reparieren lasse, habe er nach Auffassung der Gerichte Anspruch auf Auszahlung der vollen Lohnkosten einer markengebundenen Werkstatt, betonte Fuchs.
Bewusst verschwiegen oder schlicht vergessen werde zudem häufig auch die Berechnung des Wertverlustes eines Unfallwagens. Fuchs: „Diese so genannte merkantile Wertminderung muss dem Geschädigten von der Versicherung erstattet werden.“ Auch die Restwertermittlung bei einem Totalschaden müsse nicht an den für den Autofahrer oft ungünstigen Höchstgeboten von Restwertbörsen der Kfz-Branche festgemacht werden. Die BVSK-Sachverständigen würden hingegen die realistischeren Preise des regionalen Automarktes am Wohnort des Autofahrers berücksichtigen.
Fuchs: „Wer bei einem Unfall zum Schaden an seinem Auto nicht auch noch finanzielle Verluste beklagen möchte, sollte sich rechtzeitig erkundigen, wo ein BVSK-Sachverständiger in der Nähe arbeitet.“
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Zur Meldung „Falsche Gutachten schädigen Autofahrer“:
Was BVSK-Gutachten besser macht
Berlin: Ein falsches Gutachten benachteiligt den Autofahrer, weil ihm z.B. durch die fehlerhafte Berechnung eines Unfallschadens Geld verloren geht. Der BVSK hat eine Vielzahl von Gutachten geprüft und die Defizite gegenüber jenen Gutachten ermittelt, die von BVSK-Sachverständigen erstellt wurden. In der nachfolgenden werden die Ergebnisse gegenüber gestellt.
Problematische Gutachteninhalte Vorteile von BVSK-Gutachtern
Berücksichtigung der Restwertbörsen-Höchstgebote Restwertermittlung am allgemeinen Markt, Plausibilitätsprüfungen mit Hilfe der Restwertbörsen
Mittlerer Stundenverrechnungssatz Stundenverrechnungssatz der markengebundenen Werkstatt gemäß BGH-Entscheidung vom 29.04.2003 UPE-Aufschläge nicht summenmäßig im Gutachten ausgewiesen UPE-Aufschläge konkret im Gutachten genannt
Angabe der Wiederbeschaffungsdauer in Arbeitstagen Angabe der Wiederbeschaffungsdauer in Kalendertagen und der Reparaturdauer in Arbeitstagen
Merkantile Wertminderung nur bei Fahrzeugen bis fünf Jahren Merkantile Wertminderung auch bei älteren Fahrzeugen (BVSK-Wertminderungsberechnung)
Keine Schadenbeschreibung Ausführliche Schadenbeschreibung, individuelle Texte
Wiederbeschaffungswert wird nicht mit klarer Mehrwertsteuerangabe versehen oder bei differenzbesteuerten Fahrzeugen wird eine Handelsspanne von 17,5 Prozent unterstellt Klare Beantwortung der Mehrwertsteuerthematik durch BVSK-Texte, keine Angabe der Handelsspanne, bei Differenzbesteuerung lediglich zwei Prozent Differenzumsatzsteuer
Verbringungskosten, Umbaukosten, An- und Abmeldekosten werden nicht im Gutachten aufgeführt Vollständige Darstellung der erforderlichen Reparaturkosten einschließlich der Umbaukosten insbesondere auch bei Sonderfahrzeugen (Taxen)
Keine Möglichkeit der Qualitätsüberwachung BVSK-Qualitätssicherungssystem
BVSK-Qualitätssicherungssystem BVSK – Bundesverband der freiberuflichen und unabhängigen Sachverständigen für das Kraftfahrzeugwesen e.V., Kurfürstendamm 57, 10707 Berlin; Tel.: 030.253.78.50, Fax: 030.25.37.85.10, E-Mail: info@bvsk.de
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